Datenschutzinformation
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Erstellung eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens im Auftrag des Familiengerichts
Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst und verwenden diese nur im Rahmen unseres jeweiligen Auftrages oder aber im Rahmen Ihrer Einwilligung (sofern diese erforderlich ist).
Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist der jeweilige vom Familiengericht bestellte Gutachter.
Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Erstellung einer Sachverständigenleistung aufgrund der Beauftragung durch ein Gericht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Absatz 1 Buchst. c.) i. V. m. § 407 ZPO.
Zu diesem Zweck werden personenbezogene Daten, wie Titel, Namen, Berufe und Anschriften der Prozessbeteiligten einschließlich der Prozessvertreter aufgenommen und verwendet.
Zur Erstellung eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens werden ferner folgende personenbezogene Daten der jeweils Beteiligten erhoben, verarbeitet und gespeichert: Name, Vorname, Anschrift, Telefon/Handy, Geburtsdatum und -ort, Beruf, Familienstand, Mail, ggf. bestehende Diagnosen (psychisch, physisch), Ergebnisse der diagnostischen Gespräche, Ergebnisse der Interaktionsbeobachtungen, Ergebnisse der psychologischen Tests, Ergebnisse der Gespräche mit Dritten. Ferner werden Daten der Gerichtsakte entnommen, anlässlich von Hausbesuchen erhoben oder im Rahmen weiterer Erhebungen ermittelt.
Im Bedarfsfall und soweit dies gutachterlich notwendig ist, kann eine Datenerhebung – nach vorheriger Entbindung von der Schweigepflicht durch Sie - auch durch Gespräche mit Dritten, wie Ärzte, Pädagogen etc., erforderlich sein. Zudem erfolgt eine partielle Datenweitergabe im Rahmen von Gesprächen mit Dritten, wenn Sie den Sachverständigen/ die Sachverständige hierzu von der Schweigeflicht entbunden haben. Mit dem Jugendamt und Verfahrensbeistand als Beteiligte des Verfahrens sind jedoch Gespräche ohne Schweigepflichtentbindung möglich. Dennoch werde ich ihre Zustimmung erbitten. Ebenso mit weiteren dritten Personen, wenn eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt. Sie können die Einwilligung zur Datenverarbeitung/Schweigepflichtentbindung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs wird dadurch nicht berührt.
Es steht Ihnen frei, an der Begutachtung nicht teilzunehmen oder auch einzelne Fragen nicht zu beantworten oder bestimmte Untersuchungsabläufe nicht mit zu tragen. Sie haben somit jederzeit das Recht, bestimmte Angaben zu verweigern. Sollte es sich jedoch um Informationen handeln, die im Rahmen der Begutachtung notwendig sind, wird das Gericht darüber in Kenntnis gesetzt.
In die Daten haben befugte Personen unseres Sachverständigenrings Einsicht. Da es sich um eine gerichtliche Beauftragung handelt, besteht eine Offenbarungspflicht des Sachverständigen/ der Sachverständigen gegenüber dem Familiengericht und damit auch gegenüber den Verfahrensbeteiligten.
Als öffentlich bestellte Sachverständige unterliegen wir einer Aufbewahrungsfrist unserer Leistungen von 10 Jahren, die mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Leistung erbracht wurde, beginnt. Soweit nicht Rechtsstreitigkeiten eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist erfordern, wird die Sachverständigenleistung sodann unverzüglich vernichtet und die Daten gelöscht.
Sie können von uns eine Bestätigung darüber verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden. Sie können von uns die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Postfach 22 12 19, 80502 München, Telefon: 089/212672-0, Fax: 089/212672-50, Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de